Für die Aktualisierung benötigen Sie folgenden Kurs:


Kombinierter Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz


Hinweis: Die erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz müssen mindestens alle fünf Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder eine andere von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannte Fortbildungsmaßnahme aktualisiert werden. Der Nachweis über die Aktualisierung der Fachkunde ist der zuständigen Stelle auf Anforderung vorzulegen.

letzte Änderung: 03.05.2018